c) Erstmaliger Anschluss an ein öffentliches Glasfasernetz mit sehr hoher Kapazität i.S.d. § 3 Nr. 33 TKG, § 555b Nr. 4a BGB
Autor: Emmert
35a
§ 555b Nr. 4a BGB und die zur Modernisierungsmieterhöhung berechtigende Verweisung in § 559 Abs. 1 Satz 2 BGB wurden durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz i.d.F. vom 23.06.2021 neu eingeführt und finden Anwendung auf Maßnahmen, die ab dem 01.12.2021 durchgeführt wurden.
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