c) Erstmaliger Anschluss an ein öffentliches Glasfasernetz mit sehr hoher Kapazität i.S.d. § 3 Nr. 33 TKG, § 555b Nr. 4a BGB

Autor: Emmert

35a

§ 555b Nr. 4a BGB und die zur Modernisierungsmieterhöhung berechtigende Verweisung in § 559 Abs. 1 Satz 2 BGB wurden durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz i.d.F. vom 23.06.2021 neu eingeführt und finden Anwendung auf Maßnahmen, die ab dem 01.12.2021 durchgeführt wurden.