g) Räumungsschutzanträge - Übersicht

Autor: Emmert

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Situation

Ziel

Maß-
nahme

Zuständiges Gericht

Frist

Rechts-
mittel

Zustän\diges Gericht

Frist

(1)

Mieter wird auf Räumung verklagt.

Räumungsfrist

Antrag nach § 721 Abs. 1 ZPO

Prozessgericht

Vor Schluss der mündlichen Verhandlung, § 721 Abs. 1 ZPO

Sofortige Beschwerde, § 721 Abs. 6 Nr. 1 ZPO

Schriftsatz an AG oder LG, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, oder Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, § 569 Abs. 3 ZPO

Notfrist zwei Wochen ab Zustellung, § 569 Abs. 1 ZPO

(2)

Mieter wird auf künftige Räumung verklagt, § 259 ZPO.

Räumungsfrist

Antrag nach § 721 Abs. 2 ZPO

Wie (1)

Spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Urteil zu räumen ist, § 721 Abs. 2 ZPO

Sofortige Beschwerde, § 721 Abs. 6 Nr. 2 ZPO

Wie (1)

Wie (1)

(3)

Mieter ist erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden.

Verbleib in der Wohnung auf unbestimmte Zeit

Berufung

LG

Ein Monat ab Zustellung, § 517 ZPO

Zulassungsrevision, § 543 ZPO, oder Nichtzulassungsbeschwerde, § 544 ZPO

BGH

Notfrist ein Monat, §§ 544 Abs. 1 Satz 2, 548 ZPO

ggf. Antrag auf Tatbestandsberichtigung, § 320 ZPO

Zwei Wochen ab Zustellung, § 320 Abs. 1 ZPO

Keine Anfechtung, § 320 Abs. 4 Satz 4 ZPO

(4)

Mieter ist erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden. Urteilstenor und Urteilsgründe schweigen trotz Antrag nach (1) oder (2) zur Frage einer Räumungsfrist.

Räumungsfrist