Autor: Emmert |
Der Mieter hat verschiedene Möglichkeiten, sich auch angesichts eines vollstreckbaren Räumungstitels zumindest vorübergehend weiter im Besitz der Wohnung zu halten. Hierzu gehören zum einen die Rechtsmittel gegen das zur Räumung verpflichtende Urteil.
Zum anderen stehen dem Mieter auch spezifisch auf den Räumungsschutz zugeschnittene Vollstreckungsschutzvarianten zur Seite.
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