(Gewerberaummiete: Verlust des Minderungsrechts bei vorbehaltloser Mietzinszahlung nach Mietrechtsänderung
OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2001 - Aktenzeichen 9 U 186/01
DRsp Nr. 2002/1505
(Gewerberaummiete: Verlust des Minderungsrechts bei vorbehaltloser Mietzinszahlung nach Mietrechtsänderung
»Die Rechtsprechung zu § 539BGB a. F., dass der Mieter, auch wenn der Mangel erst nach Übergabe der Mietsache entsteht, sein Recht zur Minderung des Mietzinses verliert, wenn er in Kenntnis des Mangels den Mietzins vorbehaltlos und ungekürzt über einen Zeitraum von wenigstens 6 Monaten weiterzahlt, ist nach Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes zum 1.9.2001 auch bei der Anwendung des § 536 bBGB zu berücksichtigen.«