Autoren: Griebel/Wiek |
Praktisch relevant ist das Vermieterpfandrecht bei Leasingverträgen und - vor allem wegen des Werts der dem Pfandrecht unterliegenden Gegenstände - bei der Geschäftsraummiete. Bei Wohnraummietverträgen spielt das Vermieterpfandrecht als Sicherungsmittel wegen der gesetzlichen Einschränkungen und der mit seiner Ausübung verbundenen tatsächlichen Probleme sowie der Förmlichkeiten bei der Verwertung (s.u. § 16 Rdn. 32 ff.) gegenüber der Mietkaution eine untergeordnete Rolle. Besondere Bedeutung hat das Vermieterpfandrecht in der Räumungsvollstreckung (s.u. § 16 Rdn. 21).
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