LG Berlin - Urteil vom 02.02.1998 (62 S 292/97) - DRsp Nr. 2000/1635
LG Berlin, Urteil vom 02.02.1998 - Aktenzeichen 62 S 292/97
DRsp Nr. 2000/1635
a. Enthält ein (hier: auf unbestimmte Zeit abgeschlossener) Mietvertrag eine Klausel, wonach das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Parteien für die Dauer von vier Jahren ausgeschlossen ist, so ist darin nicht eine (unwirksame) Verlängerung von Kündigungsfristen, sondern die (wirksame) Vereinbarung einer Mindestmietzeit zu sehen.b. Voraussetzungen für einen Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus einem mehrjährigen Mietvertrag.