LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 05.03.1993 (7 O 7652/91) - DRsp Nr. 1998/12093
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05.03.1993 - Aktenzeichen 7 O 7652/91
DRsp Nr. 1998/12093
Verspricht der Vermieter, die Mieträume nach einer Sanierung zu renovieren, umfaßt die Renovierung auch die Malerarbeiten an Wänden und Decken mit der Folge, daß der Mieter Schönheitsreparaturen erst an den renovierten Räumen vornehmen muß.