AG Bad Vilbel vom 20.09.1996
3b C 52/96
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1996, 701

Mietminderung bei durch den Fußboden aufsteigender Feuchtigkeit

AG Bad Vilbel, vom 20.09.1996 - Aktenzeichen 3b C 52/96

DRsp Nr. 2009/7387

Mietminderung bei durch den Fußboden aufsteigender Feuchtigkeit

Steigt durch den Boden einer Mietwohnung Feuchtigkeit auf, so dass sichtbare Feuchtigkeitsschäden entstehen wie z.B. die Ablösung der Tapete und von Fliesenbelägen, so ist eine Mietminderung von 60 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1996, 701