Mietminderung bei durch den Fußboden aufsteigender Feuchtigkeit
AG Bad Vilbel, vom 20.09.1996 - Aktenzeichen 3b C 52/96
DRsp Nr. 2009/7387
Mietminderung bei durch den Fußboden aufsteigender Feuchtigkeit
Steigt durch den Boden einer Mietwohnung Feuchtigkeit auf, so dass sichtbare Feuchtigkeitsschäden entstehen wie z.B. die Ablösung der Tapete und von Fliesenbelägen, so ist eine Mietminderung von 60 % gerechtfertigt.