OLG Düsseldorf - 16.06.1988 (10 U 177/87) - DRsp Nr. 1992/7885
OLG Düsseldorf, vom 16.06.1988 - Aktenzeichen 10 U 177/87
DRsp Nr. 1992/7885
Mangelnde Konzessionsfähigkeit eines Gaststättenbetriebs in den für einen solchen Betrieb vermieteten Räumen als Fehler der Mietsache;(d) Auslegung und Inhaltskontrolle einer formularmäßigen Klausel, wonach der Vermieter keine Gewähr dafür übernimmt, daß der Zustand der Mietsache den einschlägigen Vorschriften entspricht;(e) Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung trotz nicht endgültiger Verweigerung der Konzession, sofern der Vermieter die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession nicht schafft und dem Mieter der dadurch entstehende Schwebezustand nicht zuzumuten ist.
»... Die Kündigung [durch die klagende Mieterin] war gemäß § 542 Abs. 1BGB wirksam. Der Bekl. [Vermieter] hatte sich verpflichtet, durch Umbau.. aus dem vorhandenen einen Ladenlokal zwei Lokale zu einem im Mietvertrag näher bestimmten Zweck zu schaffen. ...
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