Das Landgericht hat dem Senat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung gem. Art. III 3. Mietrechtsänderungsgesetz vorgelegt:
"Wird durch § 14 Abs. 3 des Mietvertragsformulars, herausgegeben vom Landesverband Hamburgischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine e.V., Ausgabe April 1977, eine rechtliche Pflicht des Mieters begründet, nach einem bei Vertragsbeginn zu laufen anfangenden Fristenplan Schönheitsreparaturen in der Wohnung auszuführen
1. - bei Übergabe einer nicht renovierten Wohnung und
2. - bei Übergabe einer renovierten Wohnung?
§ 14 Abs. 3 lautet:
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