OLG Oldenburg, vom 02.01.1981 - Aktenzeichen 5 UH 6/80
DRsp Nr. 1996/28451
»Wer als Grundstücksmakler in dem zu beurteilenden Wohngebiet oder in einer angrenzenden Gemeinde maßgeblich tätig ist, ist deshalb nicht ungeeignet, ein Gutachten i.S. des § 2 Abs. 2 S. 2 MHG zu erstatten, wenn er für die Schätzung von Wohnungsmieten als Sachverständiger öffentlich bestellt oder vereidigt ist.«