I.
Die Klägerin begehrt die Zahlung von Miete aus einem Mietvertrag über Gewerberäume. Der Beklagte beruft sich auf Minderung wegen verschiedener Mängel der gemieteten Räume.
Auf die tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 06.04.2005 wird Bezug genommen.
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