cc) Haftung des Sachverständigen?

Autor: Emmert

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Erstattet der Sachverständige im vorgerichtlichen Mieterhöhungsverfahren ein fehlerhaftes Gutachten, kommt ein Schadensersatzanspruch der Parteien des Mietvertrags aus § 839a BGB nicht in Betracht, da der Gutachter nicht vom Gericht ernannt und sein Gutachten auch nicht in einem gerichtlichen Verfahren erstattet wurde.13)

Dies gilt selbst dann, wenn im Mieterhöhungsprozess auf das vorgerichtliche Gutachten Bezug genommen wird. Eine Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Mieter nach §§ 823, 826 BGB scheidet regelmäßig ebenso aus.14) Allerdings kann der den Sachverständigen beauftragende Vermieter wegen eines fehlerhaften Gutachtens Schadensersatzansprüche geltend machen.15)


13)

Grüneberg/Sprau, § 839a Rdn. 1.

14)

Grüneberg/Sprau, § 823 Rdn. 104.

15)