aa) Bedeutung des Sachverständigengutachtens als Begründungsmittel für das Mieterhöhungsverlangen

Autor: Emmert

147

Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens mit dem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen spielt nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Kosten in der Praxis im Vergleich zu den übrigen Begründungsmitteln eine untergeordnete Rolle. Lediglich soweit ein Großvermieter eine Vielzahl gleichartiger und damit auch vergleichbarer Wohnungen vor Ort vermietet, ist die Erstellung eines Gutachtens auch wirtschaftlich sinnvoll, da sich ein für eine Wohnung erstelltes Gutachten auch zur Begründung eines eine andere, aber vergleichbare Wohnung betreffenden Mieterhöhungsverlangens heranziehen lässt (s. Typengutachten).1)

Das Gutachten ist ein Parteigutachten2) und wird auch im Prozess als solches behandelt.