III. Ausschluss der Mieterhöhung nach Wegfall der gesetzlichen Preisbindung

Autor: Emmert

150

Auch nach Wegfall der gesetzlichen Preisbindung kann die Mieterhöhung ausgeschlossen sein, wenn sich der Vermieter eines mit Wohnungsfürsorgemitteln errichteten Hauses gegenüber der öffentlichen Hand verpflichtet hatte, während der Laufzeit des Darlehens keine die Kostenmiete überschreitende Miete zu erheben, und zwar das Besetzungsrecht und damit die Preisbindung weggefallen ist, das Darlehen aber noch nicht zurückbezahlt ist;24)

anders nach vorzeitiger Darlehensrückzahlung.25)


24)

OLG Hamm vom 14.03.1986 - 4 RE-Miet 2/85, WuM 1986, 169.

25)

OLG Hamm vom 16.09.1991 - 30 RE-Miet 6/90 und 4/91, WuM 1991, 528.