Autor: Emmert |
Maßnahme | Bagatellmaßnahme? | Gericht/Fundstelle |
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Austausch von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung durch moderne und fernablesbare Geräte | Ja | AG Konstanz vom 21.10.2021 - |
Einbau einer Gegensprechanlage | Ja | AG Tiergarten vom 05.11.1990 - |
Einbau einer Gegensprech-, Klingel- und Türöffneranlage, der zu einer Miet\erhöhung von umgerechnet 2,52 € monatlich führt | Ja | AG Wedding vom 11.01.1989 - |
Einbau einer Gegensprech- und Türöffnungsanlage | Ja | AG Hamburg vom 09.11.1989 - |
Auswechslung alter Heizkörperventile gegen neue Thermostatventile | Ja | LG Berlin vom 15.04.1986 - |
Anbringung eines Thermostatventils an Heizkörpern, die außer Betrieb gesetzt sind | Nein | LG Berlin vom 14.05.1982 - |
Einbau eines Kabelanschlusses mit einem darauf entfallenden Modernisierungszuschlag von umgerechnet 1,57 € | Ja | AG Schöneberg vom 21.05.1991 - |
Anschluss an Breitbandkabelnetz | Ja | AG Frankfurt vom 19.01.2018 - |
Errichtung eines Kinderspielplatzes | Ja (wenn lediglich mit einer Mieterhöhung von umgerechnet 1,17 € verbunden) | LG Berlin vom 25.04.1991 - |
Austausch der vorhandenen Wohnungseingangstür gegen eine einbruchhemmende Tür | Ja | LG Köln vom 30.04.1992 - 1 S 385/91, WuM 1993, |
Einbau (funkfähiger) Rauchmelder | Ja |
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