f) Darlegungs- und Beweislast

Autoren: Thanner/Wiek

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Die Voraussetzungen für den Kündigungsgrund muss der Vermieter im Einzelnen darlegen und ggf. beweisen. Hierzu muss er eine Rentabilitätsrechnung vorlegen.58)

Für den Fall des Verkaufs sind die Verkaufsbemühungen darzulegen, die Kaufinteressenten zu benennen und deren Kaufpreisangebote im unvermieteten und vermieteten Zustand sowie die Kaufpreisvorstellung des Vermieters wiederzugeben.59)


58)

LG Stuttgart, Urt. v. 20.08.2014 - 4 S 2/14, WuM 2015, 37.

59)

LG Hamburg, Urt. v. 22.02.1991 - 311 S 224/90, WuM 1992, 22.