OLG Hamm - 12.07.1988 (7 W 30/88)
»Ein Nutzungsentschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 BGB entfällt. Es fehlt an der Vorenthaltung der Mietsache, wenn der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Sache nicht zurückgibt, weil dieser es trotz entsprechender [...]