BayObLG - Beschluss vom 07.04.1988 (2 Z 157/87)
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner zu 1. sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage mit 72 Wohnungen verschiedener Größe. Der Antragsteller ist Eigentümer einer von 18 Kleinwohnungen, die aus einem Zimmer, [...]