AG St. Blasien - Urteil vom 20.02.1996
C 2/96
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
WuM 1996, 286

Nutzung eines Schwimmbades während einer Räumungsfrist

AG St. Blasien, Urteil vom 20.02.1996 - Aktenzeichen C 2/96

DRsp Nr. 2001/7532

Nutzung eines Schwimmbades während einer Räumungsfrist

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses während einer Räumungsfrist die Nutzung eines vorhandenen Schwimmbades zu ermöglichen.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Tatbestand: