Gerichtsgebührenfreiheit einer Gemeinde bei Mieterstreitigkeit für gemeindlichen Gewerberaum - Mecklenburg-Vorpommern
LG Rostock, Beschluss vom 23.03.2000 - Aktenzeichen 2 T 78/00
DRsp Nr. 2004/18452
Gerichtsgebührenfreiheit einer Gemeinde bei Mieterstreitigkeit für gemeindlichen Gewerberaum - Mecklenburg-Vorpommern
»Vermietet eine Gemeinde in ihrem Eigentum stehende Räumlichkeiten und überträgt sie diese im Anschluss gemäß § 160 Abs. 1BauGB in das Treuhandvermögen einer Sanierungsgesellschaft, liegt ein wirtschaftliches Unternehmen i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG M-V vor. Für Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis besteht somit keine Gebührenbefreiung.«