OLG Stuttgart - Beschluss vom 19.02.2003 (13 U 190/02)
Die Berufung des Beklagten hat nach dem bisherigen Vorbringen der Parteien keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. 1. Die vom Beklagten gerügte Rechtsverletzung durch unrichtige Anwendung des materiellen Rechts liegt [...]