OLG Dresden - Beschluss vom 02.08.2012 (5 W 745/12)
1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Gebührenstreitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 42.780,91 EUR festgesetzt. 2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten [...]