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OLG Dresden - Urteil vom 16.08.2012 (5 U 1350/11)

Außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter wegen Unwirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig, 2. Zivilkammer, vom 29.07.2011 (2 O 3655/08) wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist [...]
OLG Dresden - Beschluss vom 02.08.2012 (5 W 745/12)

Gebührenstreitwert einer Klage auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Gebührenstreitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 42.780,91 EUR festgesetzt. 2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten [...]