OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.01.2015 (6 A 10696/14.OVG)
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von [...]