Zur Durchführung der Verwahrung hat der Notar namentlich §
Merkliste: Durchführung der Verwahrung
Neben den Bestimmungen der §§
Eine zukünftige elektronische Führung von Notaranderkonten ist durch ein entsprechendes Pilotprojekt Elektronische Notaranderkontenführung (ENA) in Vorbereitung. Die Tests erfolgen im Echtbetrieb in ausgewählten Notariaten mittels spezieller Online-Banking-Software auf der Grundlage eines Dispenses von den derzeit geltenden Regelungen der DONot.
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