Autor: Koehl |
Begeht der Mandant eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wird er für die zuständigen Behörden bzw. Polizei auffällig. Besitzt er keine deutsche, sondern eine ausländische Fahrerlaubnis, nehmen die zuständigen Behörden das Auffälligwerden häufig zum Anlass, unabhängig von der Begehung der Ordnungswidrigkeit die Inlandsgültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis zu überprüfen. Auf eine solche Konsequenz ist der Mandant hinzuweisen.
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