Autor: Koehl |
Die Anlage zu
Erstmalige Tat: 500 Euro, ein Monat Fahrverbot (Nr. 242 BKat) |
Bei Voreintragung (§ 24a StVG, §§ 315c, 316 StGB): 1.000 Euro, drei Monate Fahrverbot (Nr. 242.1 BKat) |
Bei mehreren Voreintragungen (§ 24a StVG, §§ 315c, 316 StGB): 1.500 Euro, drei Monate Fahrverbot (Nr. 242.2 BKat). |
Bei Vorsatz ist die vorgesehene Regelgeldbuße zu verdoppeln (§ 3 Abs. 4a BKatV).
PraxistippDie Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch ist beim Tatvorwurf des Führens eines Kfz unter Cannabiseinfluss (§ 24a Abs. 2 StVG) unwirksam, wenn in dem Bußgeldbescheid die im Blut des Betroffenen nachgewiesene THC-Konzentration nicht mitgeteilt wird (OLG Düsseldorf, |
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