5.1 Lichtbildabgleich und richterliche Überzeugungsbildung

Autor: Sitter

Ermittlungen anhand des Lichtbilds

Ist das Frontfoto unscharf oder das Gesicht teilweise abgedeckt, wird die Bußgeldstelle bereits zu Beginn der Ermittlung bei der Einwohnermeldebehörde das dort hinterlegte Ausweisfoto zum Vergleich anfordern und ggf. ein Ermittlungsersuchen an die Polizei zur Aufklärung der Fahrereigenschaft richten. Hierzu siehe bereits Kapitel 2.A.1.3.

Automatisierter Lichtbildabgleich