5.4 Polizeibeamter als Zeuge

Autor: Sitter

Erinnerungsvermögen von Polizeibeamten

Polizeibeamte fertigen oftmals OWi-Anzeigen ohne Ermittlungstätigkeit als reine Routineangelegenheit und haben naturgemäß Monate später als Zeuge im Hauptverhandlungstermin keine konkreten Erinnerungen mehr an den Vorgang, auch wenn sie es oft anders ausdrücken. Die Routiniers unter den Beamten lesen sich ihr Tagebuch vorher durch und erlangen dadurch wieder ansatzweise die forensisch notwendige Erinnerung. Manche Beamte bringen es realistisch auf den Punkt: Keine Erinnerung mehr, aber - da gezielte Überwachung - keine Anzeige, wenn es nicht so gewesen wäre, wie in der Anzeige niedergelegt.

BGH zur Verwertbarkeit