Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. Januar 2009 - 2 L 1736/08.DA (3) -
mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage - 2 K 1735/08.DA (3) - gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 22. September 2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 11. November 2008 wird wiederhergestellt.
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