Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1 Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2 Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs

Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1

Verwaltungsgericht

...

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

In Sachen

Stefan Schmidt

– Kläger und Antragsteller –

vertreten durch den Unterfertigten

gegen

(Anschrift Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde)

vertreten durch (Fahrerlaubnisbehörde),

diese vertreten durch (Amtsleiter)

– Beklagte(r) und Antragsgegner(in) –

wegen: Abschleppkosten

erheben wir namens und im Auftrag des Klägers Anfechtungsklage mit den

Anträgen,

I.   Der Bescheid der/des Beklagten vom 01.08.2016 wird aufgehoben.

II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Begründung:

I.

Mit dem streitgegenständlichen Bescheid wurden gegenüber dem Kläger Abschleppkosten i.H.v. 150 € festgesetzt. Im Zeitpunkt des Abschleppvorgangs war das Fahrzeug des Klägers tatsächlich verkehrswidrig abgestellt. Es handelte sich jedoch um mobile Verkehrszeichen, die erst am Morgen des Abschlepptags selbst aufgestellt wurden. Sie dienten der Durchführung von Bauarbeiten. Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde war bereits drei Wochen vorher bekannt, dass die Bauarbeiten an dem fraglichen Tag durchgeführt werden sollten.

II.

Die Klage ist zulässig und begründet.