Wiedereinsetzungsantrag i.V.m. Einspruch gegen Bußgeldbescheid Anfechtungsklage gegen Fahrerlaubnisentziehung Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Verpflichtung zur Teilnahme an Aufbauseminar i.V.m. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Kostenfestsetzung (Abschleppmaßnahme) i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 1 Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2 Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Schreiben an das Polizeipräsidium wegen Schadensersatzforderung Anfechtungsklage gegen Vorladung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Anfechtungsklage gegen Feststellung der Inlandsungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO Anfechtungsklage gegen Gebührenfestsetzung für Aufforderung zur Beibringung einer MPU i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Antrag auf vorläufige Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 123 VwGO Anfechtungsklage gegen Untersagungsverfügung bzgl. Autoposings Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Entscheidung über Gebührenfestsetzungsklage Anfechtungsklage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholmissbrauchs

Anfechtungsklage gegen Fahrtenbuchauflage i.V.m. Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO - Muster 2

An das

Verwaltungsgericht .

... (Anschrift)

In Sachen

Jürgen Götz, (Adresse)

– Kläger und Antragsteller –

vertreten durch den Unterfertigten

gegen

(Anschrift Rechtsträger Landratsamt)

vertreten durch (Landratsamt),

diese vertreten durch (Amtsleiter)

– Beklagte(r) und Antragsgegner(in) –

wegen: Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

erheben wir namens und im Auftrag des Klägers

Anfechtungsklage

mit den

Anträgen:

I.   Der Bescheid der/des Beklagten vom 01.08.2016 wird aufgehoben.

II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Begründung:

I.

Mit streitgegenständlichen Bescheid vom 01.08.2016 verfügte das Landratsamt gegenüber dem Kläger eine Fahrtenbuchauflage. Hintergrund war eine am 05.01.2016 begangene Geschwindigkeitsübertretung, die mit dem Pkw des Klägers begangen wurde. Einen Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren hat der Kläger nie erhalten. Das Messfoto zeigt den verantwortlichen Fahrzeugführer nicht, da dieser durch die heruntergeklappte Sonnenblende verdeckt ist. Der Kläger hat im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber einem ihn aufsuchenden Polizeibeamten angegeben, dass seine Schwester die verantwortliche Fahrzeugführerin gewesen sei. Dennoch wurde diese nicht von der Polizei gehört. Vielmehr wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Ohne vorherige Anhörung verfügte das Landratsamt anschließend die streitgegenständliche Fahrtenbuchauflage.

II.