OLG Bamberg - Beschluss vom 19.07.2017
3 Ss OWi 836/17
Normen:
StPO § 267 I 3; StVO § 4 I 1;

Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei bedingt vorsätzlicher Nichteinhaltung des Mindestabstandes

OLG Bamberg, Beschluss vom 19.07.2017 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 836/17

DRsp Nr. 2017/15131

Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei bedingt vorsätzlicher Nichteinhaltung des Mindestabstandes

1. Eine Verurteilung wegen (bedingt) vorsätzlicher Nichteinhaltung des Mindestabstandes setzt eine Auseinandersetzung mit den kognitiven und voluntativen Vorsatzelementen voraus und kann in der Regel auch dann nicht allein mit dem Ausmaß der Abstandsunterschreitung begründet werden, wenn sich die Unterschreitung über den gesamten Beobachtungsbereich der Videomessung erstreckt (Fortführung von OLG Bamberg, Beschl. v. 20.10.2015 - 3 Ss OWi 1704/10 = DAR 2010, 708 = ZfS 2011, 50; = OLGSt StPO § 267 Nr 232. Die Bezugnahme nach § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf eine in Form einer Daten-CD bei den Akten befindliche und in der Hauptverhandlung mit Hilfe eines Abspielgeräts in Augenschein genommene (bewegte) digitale Videoaufzeichnung mit der den Abstandsverstoß dokumentierenden Videosequenz ist unwirksam, weil es sich bei ihr nicht um eine die Außenwelt unmittelbar wiedergebende Abbildung handelt (Anschluss an BGH, Urt. v. 02.11.2011 - 2 StR 332/11 = BGHSt 57, 53 = NJW 2012, 244 = NStZ 2012, 228 = BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 4).

Normenkette:

StPO § 267 I 3; StVO § 4 I 1;

Zum Sachverhalt