Der Antragsgegner hat den Antragsteller nach einem Alkoholdelikt (§ 316 StGB) im Jahr 1999 und dem Führen eines Kfz unter Cannabiseinfluss zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgefordert und ihm wegen der Nichtvorlage des Gutachtens nachfolgend die Fahrerlaubnis entzogen. Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entziehungsverfügung hatte vor dem VG Erfolg; die Beschwerde des Antragsgegners führte zur Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses und zur Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.
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