Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 03. November 2008 - 2 K 4042/07 - wird hinsichtlich des die Verpflichtungsklage abweisenden Teils geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht im "Kreisel Durlacher Straße" zurückzunehmen und die entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen 241) zu entfernen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|