OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.08.1999
5 Ss 45/99 - 14/99 IV
Normen:
StVG § 25 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)310d
NStZ-RR 2000, 23
VRS 97, 438

Beginn der Fahrverbotsfrist bei tatsächlichem oder angeblichem Verlust des Führerscheins

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1999 - Aktenzeichen 5 Ss 45/99 - 14/99 IV

DRsp Nr. 2003/16297

Beginn der Fahrverbotsfrist bei tatsächlichem oder angeblichem Verlust des Führerscheins

»Ist gegen den Betroffenen rechtskräftig ein Fahrverbot verhängt, so beginnt die Verbotsfrist des § 25 Abs. 5 Satz 1 StVG bei tatsächlichem oder angeblichem Verlust des Führerscheins erst mit dem Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.«

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 ;
Fundstellen
DRsp II(294)310d
NStZ-RR 2000, 23
VRS 97, 438