Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21. April 2008 gegen die Betroffene wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes am 27. September 2007 eine Geldbuße von 135 € sowie ein Fahrverbot verhängt.
Als Vorbelastungen hat das Amtsgericht festgestellt, dass gegen die Betroffene am 26. Februar 2004 - rechtkräftig seit 4. März 2004 - ein Bußgeldbescheid wegen innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 50 € ergangen war, sowie - ebenfalls wegen Geschwindigkeitsüberschreitung - ein Bußgeldbescheid am 19. Januar 2006 - rechtkräftig seit 8. Februar 2006 - in Höhe von 65 €.
Das Amtsgericht hat im vorliegenden Verfahren die Erhöhung des Regelsatzes von 125 € auf 135 € mit diesen Voreintragungen begründet.
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