Entbindung vom persönlichen Erscheinen im Ordnungswidrigkeitenverfahren - Erklärungen des Betroffenen - keine Nachholung durch vertretungsberechtigten Verteidiger
OLG Köln, Beschluß vom 05.04.1999 - Aktenzeichen Ss 144/99 [Z]
DRsp Nr. 2000/1691
Entbindung vom persönlichen Erscheinen im Ordnungswidrigkeitenverfahren - Erklärungen des Betroffenen - keine Nachholung durch vertretungsberechtigten Verteidiger
»Die in § 73 Abs. 2OWiG als Voraussetzung für eine Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung geforderten Erklärungen des Betroffenen kann auch ein vertretungsberechtigter Verteidiger nicht in der Hauptverhandlung nachholen.«