Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 28.7.2009 gegen die Nr. 1 der Auflagen in der Entscheidung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 21.7.2009 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,-- € festgesetzt.
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