Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen 28. November 2008 - 5 K 2542/08 - wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2500,- EUR festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet.
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