OLG Bamberg - Beschluss vom 28.12.2015
3 Ss OWi 1450/15
Normen:
StVG §§ 25 I 1 [1. Alt.], IIa, 26a; StVO §§ 3 III Nr. 1, 49 I Nr. 3; BKatV § 4 I 1 Nr. 1; StPO §§ 244 II, 261; OWiG §§ 79 I 1 Nr. 3, VI;

Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener OrtschaftGeltendmachung der sog. Reisekrankheit und eines erwarteten wirtschaftlichen Schadens von ca. 40.000 bis 60.000 EUR im Hinblick auf das RegelfahrverbotAnforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts im Hinblick auf die ärztlich attestierte ReisekrankheitBegründung der besonderen Härte lediglich mit erwarteten erheblichen Ertrags- oder Gewinneinbußen

OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2015 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1450/15

DRsp Nr. 2016/1003

Fahrlässiges Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft Geltendmachung der sog. Reisekrankheit und eines erwarteten wirtschaftlichen Schadens von ca. 40.000 bis 60.000 EUR im Hinblick auf das Regelfahrverbot Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts im Hinblick auf die ärztlich attestierte Reisekrankheit Begründung der besonderen Härte lediglich mit erwarteten erheblichen Ertrags- oder Gewinneinbußen

StVO §§ 3 III Nr. 1, 49 I Nr. 3; BKatV § 4 I 1 Nr. 1; StPO §§ 244 II, 261; OWiG §§ 79 I 1 Nr. 3, VI