Das Amtsgericht hatte die Betroffene wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit der Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage zu einer Geldbuße von 125 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Der Verurteilung liegen u.a. folgende Feststellungen zugrunde:
Die Betroffene fuhr mit ihrem Pkw auf der R-Straße in F, wobei sie das dort vorhandene Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtete und - nachdem die Rotphase bereits länger als eine Sekunde angedauert hatte - bei Rotlicht weiterfuhr.
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