Freiwerden des Verkäufers von der Rückzahlungsverpflichtung bei Zug-um-Zug-Verurteilung und Unmöglichkeit der Herausgabe der Kaufsache durch den Käufer
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.1999 - Aktenzeichen 22 U 230/98
DRsp Nr. 1999/8879
Freiwerden des Verkäufers von der Rückzahlungsverpflichtung bei Zug-um-Zug-Verurteilung und Unmöglichkeit der Herausgabe der Kaufsache durch den Käufer
»1. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, der aufgrund Wandlung des Kaufs durch den Käufer rechtskräftig zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs verurteilt worden ist, wird nicht schon dadurch, daß dem Käufer die Herausgabe unmöglich wird, von seiner Zahlungspflicht frei; er kann jedoch mit einem etwaigen Schadenersatzanspruch aus §§ 467, 347, 989BGB aufrechnen und hierauf eine Vollstreckungsgegenklage stützen.2. Wenn nach einer rechtskräftigen Verurteilung zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe der Kaufsache die Gegenleistungspflicht des Käufers wegen Unmöglichkeit der Herausgabe nach § 275BGB erlischt, kann der Käufer auf Feststellung klagen, daß dem Verkäufer kein Recht auf die Gegenleistung mehr zusteht.«