1. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
2. Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eine Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem er dieses aufnahm und hielt, in Tateinheit mit fahrlässiger Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 100,- Euro verurteilt
3. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die dem Betroffenen insoweit entstandenen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften: (§§.23 Abs. 1a, 41 Abs. 2 Nr. 7 [Zeichen 274], 49 Abs. 1 Nr. 22, Abs. 3 Nr. 4 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG)
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