Haftung für Erwerbsschaden trotz unfallunabhängigen Verlusts einer neuen Arbeitsstelle
OLG Hamm, Urteil vom 21.10.1999 - Aktenzeichen 6 U 59/99
DRsp Nr. 2003/16380
Haftung für Erwerbsschaden trotz unfallunabhängigen Verlusts einer neuen Arbeitsstelle
Die Haftung für den Erwerbsschaden, der einem Arbeitnehmer wegen verletzungsbedingten Arbeitsplatzverlustes entsteht, entfällt nicht allein deswegen, weil der Betroffene eine neue Arbeitsstelle gefunden, dann aber gleichfalls, nun aber aus unfallunabhängigen Gründen, verloren hat.