OLG Hamm - Urteil vom 21.10.1999
6 U 59/99
Normen:
BGB § 842 § 843 § 252 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 264
DRsp I(147)374a
OLGReport-Hamm 2000, 312
r+s 2000, 199

Haftung für Erwerbsschaden trotz unfallunabhängigen Verlusts einer neuen Arbeitsstelle

OLG Hamm, Urteil vom 21.10.1999 - Aktenzeichen 6 U 59/99

DRsp Nr. 2003/16380

Haftung für Erwerbsschaden trotz unfallunabhängigen Verlusts einer neuen Arbeitsstelle

Die Haftung für den Erwerbsschaden, der einem Arbeitnehmer wegen verletzungsbedingten Arbeitsplatzverlustes entsteht, entfällt nicht allein deswegen, weil der Betroffene eine neue Arbeitsstelle gefunden, dann aber gleichfalls, nun aber aus unfallunabhängigen Gründen, verloren hat.

Normenkette:

BGB § 842 § 843 § 252 ;
Fundstellen
DAR 2000, 264
DRsp I(147)374a
OLGReport-Hamm 2000, 312
r+s 2000, 199