OLG Celle - Urteil vom 26.02.2004
14 U 200/03
Normen:
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1; StVG § 17; StVO § 12 Abs. 3 Nr. 8a; StVO § 17 Abs. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2004, 327
OLGReport-Celle 2004, 327
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 29.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 257/03

Haftungsverteilung und Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge bei Auffahrunfall auf abgestellten Lkw-Anhänger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 40 %

OLG Celle, Urteil vom 26.02.2004 - Aktenzeichen 14 U 200/03

DRsp Nr. 2004/4659

Haftungsverteilung und Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge bei Auffahrunfall auf abgestellten Lkw-Anhänger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung des Geschädigten von 40 %

1. Auffahren eines Kraftfahrzeugs (40 %) auf einen unbeleuchtet und ohne Warnhinweis auf der Landstraße abgestellten Lkw-Anhänger (60 %).

2. Das Abstellen eines unbeleuchteten Lkw-Anhängers auf der rechten Fahrbahn einer Kreisstraße verstößt gegen das Beleuchtungsgebot des § 17 Abs. 4 Nr. 1 StVO; darüber hinaus durfte der Anhänger überhaupt nicht auf der Fahrbahn der Kreisstraße parken, denn gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 8a StVO ist das Parken auf einer Vorfahrtsstraße außerhalb geschlossener Ortschaften unzulässig. 3. 500 EUR Schmerzensgeld für eine Frau wegen einer HWS-Distorsion sowie multiple Prellungen.

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und der Berufung der Klägerin - das am 29. September 2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 810,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Februar 2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.