OLG Köln - Beschluß vom 26.03.2004
Ss 125/04
Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 ;
Vorinstanzen:
AG Düren, vom 07.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 OWi 800/03

Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im Bußgeldbescheid und Verfolgungsverjährung

OLG Köln, Beschluß vom 26.03.2004 - Aktenzeichen Ss 125/04

DRsp Nr. 2004/20233

Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im Bußgeldbescheid und Verfolgungsverjährung

1. Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers in der Hauptverhandlung.2. Die falsche Bezeichnung des Tattages im Bußgeldbescheid führt nicht zum Eintritt der Verfolgungsverjährung, wenn durch sie die Identität der Tat nicht in Frage gestellt ist.

Normenkette:

OWiG § 74 Abs. 2 § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 ;

Gründe: