Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 2. Mai 2019 aufgehoben.
II.Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt vom 10.07.2018 hat sich durch Rücknahme erledigt. Der vorgenannte Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig.
III.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die dem Betroffenen ab der Einspruchsrücknahme entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
I.
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